Femdom – BDSM Vertrag

Tipps für einen erfolgreichen FemDom-Malesub Vertrag

Natürlich ist ein Vertrag zwischen FemDom und Malesub nicht notwendig, um in einer glücklichen Femdombeziehung zu leben. Ein Femdom-Vertrag ist in keiner Weise rechtsgültig und schützt nicht vor späterer Anklage oder Verurteilung. Sollte Rechtsschutz Grund für diesen Vertrag sein, rate ich zur Vorsicht. In gewissen Lebenslagen ist eine Absicherung nichts Schlechtes, jedoch sollte diese auf keinen Fall dazu dienen, das allgemeine Recht zu missbrauchen.

Glücklicherweise entsteht der Wunsch, die Femdombeziehung mit einem zeremoniellen Papier zu besiegeln, aus der Romantik und der tiefen Zuneigung zwischen FemDom und Sub. Eine solche schriftliche Vereinbarung ist ein ernstzunehmendes Versprechen zwischen zwei Menschen. Damit wollen FemDom und Malesub wirkungsvoll ihre Absichten und gegenseitigen Verpflichtungen feierlich dokumentieren.

Einen solchen Vertrag zu erstellen ist ein Prozess. Es bringt die Eckpunkte der Beziehung deutlich ins Bewusstsein. Die Auseinandersetzung mit den gegenseitigen Verpflichtungen und den allgemeinen Regeln innerhalb der Beziehung, führt zu mehr Klarheit. Es zeigt in welcher Form das Femdompaar die gemeinsame Zeit, unter dem Aspekt Femdom, verbringen will. Zudem kristallisiert sich daraus fassbar die Essenz dieser Femdombeziehung.

Beim Erstellen des Regelwerkes für den Sub verdeutlicht die FemDom ihre Bedürfnisse und ihren Willen. Dabei wird ihr klar, worauf sie wirklich besteht und was allenfalls weniger wichtig ist.

Schon alleine aufgrund dieser zahlreichen, positiven Nebenwirkungen halte ich einen Femdomvertrag für sinnvoll wie auch bereichernd und empfehle dieses anregende Engagement wärmstens.

10 Tipps für den Femdom-Vertrag

  1. Vernunft versus Romantik: Es ist ein erhebendes und wunderschönes Gefühl sich gefunden zu haben. Sei es als frisch oder erneut verliebtes Femdompaar, sei es als einander zugeneigte Protagonisten in einer Spielbeziehung. Nichts liegt näher, als die Gefühle in einem Vertrag schwarz auf weiss wiederzufinden. Dieser Beweis der entstandenen Beziehung ist ein Dokument, welches tief geht und die Seele berühren kann. Vernunft ist wahrlich selten der Grund für einen Vertrag. Eine gesunde Mischung zwischen Vernunft und Romantik ist trotzdem ratsam. Den Vertrag möchte man als Dokument auch später mit Freude lesen können. Würde man versucht sein, beim Lesen nach ein paar Monaten beschämt auf den Boden zu schauen, hat man es wohl in gewissen Dingen übertrieben. Übertreibungen können in den Namensgebungen, Formulierungen, Verpflichtungen und im Regelwerk vorkommen.
    • Name: Besser ist es den Namen des Subs zu verwenden, sofern ein solcher existiert, aber bitte wenn möglich nicht: Pussy, Sklavensau, Wurm, Drecksstück und Extremeres. Man kann diesen Vertragspartner einfach auch Sub oder Sklaven nennen. Es ist durchaus passend, in gewissen Situationen demütigende Namen zu verwenden, klar! Nur lässt sich nicht verleugnen, dass man sich entwickelt und die Dirty-Talk Namen an Bedeutung verlieren oder sich einfach ändern können. Nach ein paar Monaten kann es schon zu verschämtem Räuspern führen, wenn man bemerkt, dass ausschliesslich die Geilheit und die Hitze der Erotik Regie geführt hat. Man entwickelt sich schliesslich beständig weiter und dies sollte man berücksichtigen.
    • Formulierungen: Formulierungen sollen respektvoll sein und nicht absichtlich überaus demütigend und beschämend wirken. Demütigung als Teil des Spiels ist natürlich eine feine Sache. Dies kann man jedoch in den allgemeinen Regeln des Zusammenseins nochmals verdeutlichen. Es macht auch Sinn, gewisse Details nicht bis ins Letzte auszuschmücken, sondern diesen einen Hauch von Mystik und Geheimnis zu belassen. Die Fantasie darf angeregt werden und andeutungsweise das Spiel umreissen.
    • Verpflichtungen: Obwohl es verführerisch sein könnte, nur an die Pflichten des Subs zu denken, gehören natürlich die Verpflichtungen beider Vertragspartner in den Vertrag.
    • Regelwerk: Die Regeln im Regelwerk sollten im besten Fall in der Realität auch umsetzbar sein und einer gewissen Vernunft folgen. Auch wenn es reizvoll ist, das Regelwerk mit erotischen Superlativen zu füllen, sollte besonders darauf geachtet werden, dass auch das erwartete Verhalten im Alltag reglementiert wird. In einem ersten Schritt jedoch ist es ratsam, es mit den Regeln bezüglich Menge nicht zu übertreiben.
       
  2. Die FemDom führt die Feder: Manchmal ist es so, dass der Sklave besonders wild darauf ist, einen Vertrag zu bekommen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Malesubs deshalb ihrer FemDom einen selbst erstellten BDSM Vertrag schenken wollen. Die Intention mag zwar nicht schlecht sein, aber tendenziell basiert so ein Vertrag oft auf Kopfkino und selbst die Formulierungen dienen der Geilheit und enthalten eine Fülle rein sexueller Anteile. Eine FemDom soll einen solchen Vertrag wirklich genau prüfen und natürlich rigoros ablehnen, wenn er nicht gefällt. Selbstverständlich kann eine FemDom ihrem Sklaven auftragen einen Vertragsentwurf zu formulieren, mit den Aspekten, die sie vorgibt. Wie viel sie selbst jedoch aus der Hand geben möchte, muss jede FemDom selbst entscheiden. Ich empfehle jedoch der FemDom die Elemente, welche von ihr aus in den Vertrag gehören, selbst zu formulieren. Nur sie weiss letztlich genau, was ihr wichtig ist und was sie von ihrem Sub/Sklaven umgesetzt haben möchte.
     
  3. Art der Beziehung festhalten: Ob der Vertrag zwischen einem festen Paar oder für eine Spielbeziehung gilt, sollte zum Ausdruck kommen. Bei einer bestehenden Partnerschaft ist es sinnvoll festzuhalten, ob und in welchen Situationen der Femdom-Vertrag vorübergehend ausser Kraft gesetzt werden kann. Bei einer Spielbeziehung könnte man beispielsweise den Vertrag befristen oder sogar eine Probezeit festlegen. Die Aussicht auf eine Verlängerung des Vertrags mag durchaus motivierend und bindend wirken.
     
  4. Allgemeine Regeln: Die allgemeinen Regeln beschreiben die wichtigsten Vereinbarungen, welche die Herrin und den Sub gleichermassen betreffen. Bei einer Spielbeziehung könnte beispielsweise eine allgemeine Regel sein, dass die Herrin und der Sub sich im Rhythmus von jeweils 14 Tagen zu einer Session treffen. Geregelt sollte hier auch werden, welche Art von BDSM stattfinden soll. Sollte die Herrin ihren Sub erziehen und ihn keusch halten, würde dies ebenfalls zu den allgmeinen Regeln gehören. In einer festen Partnerschaft oder Ehe kann unter anderem hier festgelegt werden, wie weit das soziale, berufliche und finanzielle Leben auf das Ausleben der Femdombeziehung Einfluss nimmt. Sicher gehört hier auch die Art der Kontrolle beschrieben, welche die FemDom auf ihren Sub ausüben möchte. Ist die FemDom im Besitz seiner Sexualität und seiner Orgasmen, gehört dies auch in die allgemeinen Regeln.
     
  5. Verpflichtungen der Herrin: In der Regel nimmt sich auch die Herrin in die Pflicht. Meistens wird sie Substanzielles versprechen, wie zum Beispiel, dass sie ihrem Sub keine bleibenden Schäden an Körper, Geist und Seele verursachen wird. Sollte der Sub Tabus haben, wird sie sich meistens dazu verpflichten, diese zu respektieren. Welche weiteren Versprechungen die FemDom ihrem Sub gerne geben möchte, kann sehr individuell und emotional geprägt sein.
     
  6. Verpflichtungen des Subs: Selbstverständlich wird hier aufgeführt, welche generellen Pflichten der Sub gegenüber seiner Herrin wahrnehmen muss. Er kann beispielsweise verpflichtet werden, der Herrin stets zu gehorchen oder nicht ohne ihre Erlaubnis an sich Hand anzulegen. Gerne gesehen ist auch oft die Verpflichtung, dass er seine Herrin bedient und jederzeit um ihr Wohlergehen besorgt ist. Legt die Herrin Wert auf Informationen über seine Probleme und Schwierigkeiten, kann sie ihn zur Kommunikation verpflichten. Generelle Verpflichtungen sind anders als Regeln grundsätzlich und bezeichnen weniger einzelne Aktivitäten, als vielmehr das zu jeder Zeit erwartete Verhalten.
     
  7. Kündigungsmöglichkeiten: Je nach Beziehungsart macht es Sinn eine Vereinbarung darüber zu treffen, wie der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Beispielsweise kann das sein, dass der Sub formell um Auflösung bitten muss, und die Bindung zeremoniell im gegenseitigen Einvernehmen wieder gelöst wird. Manche Herrinnen schliessen die Möglichkeit zur Einflussnahme des Subs diesbezüglich aus. Es wird nur der FemDom das Recht erteilt, den Vertrag zu kündigen. Ob dies reell umsetzbar ist, ist zu bezweifeln, jedoch dient es sicher einem wirksamen Nachdruck.
     
  8. Regelwerk: Das Regelwerk ist ein Zusatzdokument, welches nach Bedarf gekürzt oder ergänzt werden kann. Damit wird sicher gestellt, dass nicht der ganze Vertrag neu geschrieben werden muss, falls eine Änderung ansteht. Im Regelwerk werden einzelne Regeln festgehalten, welche eher Aktivitäten umschreiben; zum Beispiel, ob der Sub ein Tagebuch führen muss. Situatives Verhalten kann hier gefordert werden, beispielsweise wie der Sub die Herrin anzusprechen und zu begrüssen hat. Angenommen der Sub muss stets den Abwasch erledigen, wäre dies auch eine Regel, welche hier im Rahmen von Alltagspflichten aufgeführt werden kann. Jede FemDom hat ganz eigene Bedürfnisse und Prioritäten und weiss, welche Regeln sie von ihrem Sub befolgt haben möchte. Sie muss sich deshalb an keinerlei Klischees halten.
     
  9. Weniger ist manchmal mehr: Ein Vertrag welcher mehrere Seiten umfasst kann bald beschwerlich wirken. Es macht deshalb Sinn, dass die FemDom sich fürs Erste auf das Wesentliche konzentriert und sich nicht in zu vielen Details verliert. Wie schon gesagt, Fehlendes kann jederzeit ergänzt und natürlich auch mündlich angeordnet werden. Auf keinen Fall darf der Zusatz vergessen gehen, dass die FemDom das Recht hat, jederzeit das Regelwerk und den Vertrag zu bearbeiten, zu ergänzen oder zu kürzen.
     
  10. Zeremonie / Ritual: Ein BDSM Vertrag zwischen der FemDom und dem Sub ist etwas Besonderes. Es lohnt sich deshalb sicherlich, aus dem Unterschreiben des Vertrages ein spezielles Ereignis zu gestalten. Eindrücklich ist es, wenn gleichgesinnte Freunde mit eingebunden werden und sich eine befreundete FemDom oder eine andere Person finden lässt, die es versteht, ein kleines Ritual daraus zu machen. Es mutet ein wenig wie eine BDSM Hochzeit an, aber warum auch nicht, wenn es dem Femdompaar so gefällt. Sicher ist, dass diese Besiegelung eine starke Wirkung auf das Femdompaar hat und eine solche Zeremonie in lebendiger Erinnerung bleiben wird.

Auf dieser Seite hier befinden sich zahlreiche, vorgefasste BDSM Verträge, aus denen man das für sich Passende wählen und entsprechend ergänzen und ändern kann. So macht das Erstellen eines Femdomvertrages gleich viel mehr Spass.

Herzlich

Lady Rose

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